Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lindwedel Fahrzeugpflege – Inhaber Henrik Lindwedel
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Angebote der Lindwedel Fahrzeugpflege, Inhaber Henrik Lindwedel, Tunwische 11, 29323 Wietze (nachfolgend „Aufbereiter“ genannt).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Aufbereiter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
Der Aufbereiter führt Fahrzeugaufbereitungen, Polituren und Lackbeschichtungen (Keramikbeschichtungen) nach den vereinbarten Leistungsbeschreibungen durch.
Art, Umfang und Preis der Arbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Terminvereinbarung.
Sonderleistungen oder Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und nur nach vorheriger Absprache ausgeführt.
3. Termine und Fahrzeugübergabe
Die Arbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin vorgewaschen und frei von grobem Schmutz übergeben werden.
Bei starker Verschmutzung oder Mehraufwand behält sich der Aufbereiter vor, einen angemessenen Aufpreis zu berechnen oder den Auftrag abzulehnen.
Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Gegenstände und Wertsachen vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) – es erfolgt keine Ausweisung der Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs fällig – wahlweise in bar oder per elektronischer Zahlungsmethode (sofern angeboten).
Bei Nichtabholung des Fahrzeugs innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung kann eine Standgebühr berechnet werden.
5. Haftung
Der Aufbereiter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für normale Abnutzung, bereits vorhandene Lackschäden, Steinschläge, Rost, lose Zierteile oder alte Lackierungen übernimmt der Aufbereiter keine Haftung.
Die Haftung ist auf den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Fahrzeugteils beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden, Nachlackierungen oder empfindliche Materialien hinzuweisen.
6. Beschichtung und Pflegehinweise
Die Haltbarkeit und Wirkung der Keramikbeschichtung hängen wesentlich von der richtigen Pflege ab.
Der Kunde wird über die empfohlene Pflege (pH-neutrale Shampoos, keine aggressiven Reiniger, kein maschinelles Waschen in den ersten 7 Tagen) informiert.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Pflege, Waschstraßen oder chemische Einflüsse entstehen, wird keine Haftung übernommen.
7. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Abholung zu beanstanden.
Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht mehr nachvollziehbar ist.
Für Mängel, die auf Materialfehler der verwendeten Produkte zurückzuführen sind (z. B. Keramikbeschichtung), gilt die Herstellergarantie des jeweiligen Produkts.
Eine weitergehende Gewährleistung durch den Aufbereiter besteht nicht.
8. Stornierung und Terminabsage
Terminabsagen oder Verschiebungen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswerts berechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen bleibt das Fahrzeug Eigentum des Kunden, das Ergebnis der erbrachten Dienstleistung (z. B. Beschichtung, Politur) jedoch im Eigentum des Aufbereiters, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäß der gültigen Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 29323 Wietze bzw. das zuständige Amtsgericht Celle.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige, wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.